Die am häufigsten gestellten Fragen
Ich bin 31 Jahre alt. Kann ich dennoch die Ausbildung beim PKR machen?
Bei uns gibt es keine Altersbegrenzung.
Ich habe gelesen, dass in der Ausbildung ein Auslandspraktikum vorgesehen ist. Muss ich dieses auch machen?
Das Auslandspraktikum kann derjenige machen, der es machen möchte. Es gibt auch nur begrenzte Plätze.
Kann ich mir eine Praxiseinrichtung selbst aussuchen?
Wir bilden die betreuenden Personen unserer Praktikanten in besonderen Schulungen zu Mentoren aus. Das tun wir aber nur in den Einrichtungen, deren Standards von uns geprüft wurden, also unseren „TÜV“ durchlaufen haben. Es ist sehr schwierig für Schüler, die pädagogische Eignung einer Einrichtung einzuschätzen. Selbstverständlich gibt es aber ein Mitspracherecht des Schülers bei der Auswahl „seiner“ Einrichtung. Sollten die Wünsche aber organisatorisch oder pädagogisch „problematisch“ sein, muss den Fachfrauen der Praxis das letzte Wort vorbehalten sein.
Habe ich die Möglichkeit, Bafög zu erhalten?
Ja, die Schule ist staatlich genehmigt (19.05.2008 und der Schulversuch am 23.03.2009) und daher kann man als Schüler elternABhängiges Bafög beantragen. Es handelt sich hierbei um Schülerbafög, dies ist zwar nicht so hoch, aber dafür muss man es nicht zurückzahlen.
- Bis ca. 250,-- für alle, die bei den Eltern wohnen
- Bis ca. 450,-- für alle, die NICHT bei den Eltern wohnen
- Neu ist seit 2010 die Einführung des Meisterbafögs für Auszubildende der Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen.
Ich möchte nicht zur Hochschule gehen und den Bachelor of Arts anhängen. Geht das auch?
Die Erzieherausbildung setzt sich zusammen aus fachschulischen Anteilen und hochschulischen Anteilen. Die hochschulischen Anteile sind in dir 2 jährigen Ausbildung als hochschulanerkennungsfähige Leistungen integriert. Danach gehen unsere Schüler so vorbereitet in ihr Studium, dass sie nur noch ein verkürztes Aufbaustudium von 1,5 bis 2 Jahren absolvieren müssen. In den Ausbildungskosten sind aber diese gesamten hochschulvorbereitenden Elemente bereits enthalten. Wenn Sie nach dem Abschluss des Staatlich anerkannten Erziehers aufhören, wären diese hochschulvorbereitendenden Elemente umsonst gewesen.
Einmal abgesehen von den Kosten, die in der Erzieherausbildung für die hochschulvorbereitenden Anteile entstehen, ist der Bachelor of Arts der aktuell höchste Erzieherabschluss.
Desweiteren ist der Bachelorabschluss ein international anerkannter Abschluss mit dem Sie in Europa und anderen Ländern problemlos arbeiten können, was Sie mit dem Erzieherabschluss nicht können.
Der Staatlich anerkannte Erzieherabschluss ist im Vergleich zu internationalen Ausbildungsstandards nicht mehr zeitgemäß und existiert nur noch in Deutschland und Östereich. Über kurz oder lang wird auch bei uns diese Ausbildung an die Hochschulen verlagert werden. Für alle ErzieherInnen, die dann nicht entsprechend ausgebildet sind wird es Nachqualifikationsverpflichtungen geben. Dies gilt nicht für diejenigen, die den Bachelor of Arts bereits absolviert haben.
Der Bachelor of Arts ist ein Abschluss, der zukünftig auch von den Einrichtungen gefordert werden wird und der die besseren Arbeitsplatzaussichten verspricht und mittel- und langfristig auch das höhere Gehalt.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ja, es ist möglich nach dem Erzieherabschluss aufzuhören, aber aus Qualifikations- und Wettbewerbsgründen müssen wir dringend davon abraten.
Was ist, wenn ich den Abschluss zum Sozialassistenten bzw. die Fachhochschulreife nicht schaffe?
Sollten Sie den Abschluss des/der SozialassistenIn nicht schaffen können Sie – so ist das im Vertrag auch vorgesehen – den Vertrag kündigen. Sollten Sie die Fachhochschulreife nicht schaffen, dann können Sie trotzdem die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten ErzieherIn absolvieren, allerdings können Sie den Bachelor of Arts dann nicht machen.
Ich habe einen Realschulabschluss mit „befriedigend“ – kann ich auch die Ausbildung machen?
Der gute Abschluss wird von uns deshalb gewünscht und empfohlen, weil dieser über die Fähigkeit, theoretisches Wissen zu erwerben und in Form von Prüfungen wiederzugeben, eine gute Aussage trifft. Die Fachhochschulreife, die in der Ausbildung zum/zur SozialassistentIn abgelegt werden muss, ist eine zentrale Prüfung und muss zum Weitermachen bestanden werden. Der Realschulabschluss, der schlechter als „befriedigend“ ist, zeigt uns zumindestens eine Tendenz im Umgang mit dem Lernen. Aber Note ist nicht alles und daher hat jede/r RealschülerIn die Möglichkeit nachzuweisen, dass er/sie für diese Ausbildung geeignet ist, z.B. durch gute Praktika mit guten Beurteilungen, oder anderes.
Ich habe gesehen, dass im Curriculum der Erzieherausbildung viel Wert auf Naturwissenschaften gelegt wird. Dieser Bereich ist schwierig für mich. Ist das ein Problem?
Nein. Unser Ziel ist es, die künftigen Erzieher für das große Interesse bereits sehr kleiner Kinder an naturwissenschaftlichen Zusammenhängen zu sensibilisieren und auszubilden. Diese Ressourcen sollten von Beginn an genutzt werden.
Deshalb sind die naturwissenschaftlichen Anteile nicht mit denen der Schule zu vergleichen. Unsere Lehrinhalte sind besonders auf die Lebenswelt der Kinder ausgerichtet. Physikalische, chemische und mathematische Zusammenhänge werden vermittelt, damit die künftigen Erzieher diese den Kindern weitervermitteln können. So erfahren und erleben die Schüler z.B. die Gesetze der Schwerkraft mittels ihres eigenen Körpers mit Hilfe vieler kindgerechter Experimente. Diese werden dann bereits in den ersten Ausbildungsmonaten in den Praxiseinrichtungen mit den Kindern ausprobiert.
Das Gleiche gilt übrigens für alle Fächer der Ausbildung, es wird immer der Bezug der Lebenswelt der Kinder beachtet.
Ich habe meine Bewerbung an das PKR geschickt. Wie geht es jetzt weiter?
Wir prüfen die Voraussetzungen je nach Ausbildungsgang. Wenn die Anforderungen erfüllt sind und wir zu der Einschätzung gelangen, dass der/die BewerberIn zu uns passt, laden wir ihn/sie zu einem Gespräch zusammen mit mehren BewerberInnen ein. Wir sprechen darüber, welche Motivation besteht, diesen Beruf zu ergreifen. Nach dem Gespräch werden wir entscheiden, ob wir im Einzelfall Bedenken haben. Falls nicht, erhalten Sie ein Vertragsexemplar und können dieses in Ruhe zu Hause lesen. Entscheiden Sie sich für uns, dann übersenden Sie uns einfach die 2 unterschriebenen Exemplare und wir schicken Ihnen eines zurück. Dann haben Sie sicher einen Ausbildungsplatz bei uns.
Ich habe den Schulvertrag gelesen. Hier sollen meine Eltern/Lebensgefährte unterschreiben. Aber ich bin volljährig, wieso ist das so?
In der Regel haben unsere Schüler kein eigenes geregeltes Einkommen. Da aber das Schulgeld doch in beträchtlicher Höhe entsteht, brauchen wir jemanden, der ebenfalls Vertragspartner ODER Bürge ist, mit einem geregelten Einkommen.
Der Schulvertrag beginnt am 01.08. des Jahres?
Ja, das ist entsprechend den Schulverwaltungsverfahren geregelt – hier dauert ein Schuljahr immer vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres.
Wann fängt denn die Ausbildung tatsächlich an?
Das variiert je nach Schuljahr. Der Schulbetrieb beginnt im August.
Wenn der Unterrichtsbeginn nicht gleich am 1. August ist, warum muss ich dann ab 01.08. Schulgeld bezahlen?
Das Schulgeld ist ein Gesamtschulgeld. Das Schulgeld kann auch in einer Summe entrichtet werden; d.h.es kommt auf einen Tag nicht an. Da aber die wenigsten das Schulgeld in einer Summe zahlen können, haben wir es in verwaltungstechnisch machbare Einheiten mit der immer gleichen Summe unterteilt. Deutlich wird das durch folgendes Beispiel: Wir könnten auch das Schulgeld wie folgt erheben:
- August: 58,--
- September - November: je 360,--
- Dezember: 120,--
- usw.
Dies wäre aber verwaltungstechnisch nicht handelbar und wir haben – wie oben gesagt – das Schulgeld zu gleichen Teilen bestimmt und fangen mit dem offiziellen Schuljahresbeginn an.
Kann ich das Pädagogische Kolleg nur dann besuchen, wenn ich nachher noch zur Fachhochschule möchte?
JA, prinzipiell schon. Aber natürlich können wir niemanden zwingen, nach dem Abschluss des Staatlich anerkannten Erziehers auf die Hochschule zu gehen.
Ist das Pädagogische Kolleg Rostock offiziell als Schule anerkannt?
Die Schule ist mit Bescheid vom 19.Mai 2008 staatlich, d.h. vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Der Schulversuch, d.h. die Ausbildung für 2009 ist seit dem 23.03.2009 genehmigt.
Brauche ich Genehmigungen für die Ausbildung?
Die Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn sind
- Nachweis der Befähigung einer ausreichenden Stimmkraft – Logopädisches Gutachten. Das PKR veranstaltet dies als Workshop im Rahmen unserer Schule am Anfang des Schuljahres
- Belehrung nach dem InfesktionsschutzG. Das PKR veranstaltet dieses in der Gruppe beim Gesundheitsamt. Organisation übernimmt das Kolleg.
- Ärztlicher Nachweis darüber, dass Sie den Beruf des/der ErzieherIn ausüben können, allersdings NUR wenn Sie bei Ausbildungsbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Erweitertes Führungszeugnis, zu beantragen beim Ortsamt/Gemeinde. Dauer ca. 3 Wochen (absolute Voraussetzung für die Arbeit in der Praxis) – durch Sie
Ein Schwerpunkt der Ausbildung ist die Religionspädagogik. Muss man als SchülerIn des Pädagogischen Kollegs konfessionell gebunden sein und wie groß ist der Anteil?
Nein, niemand muss konfessionell gebunden sein. Die Idee der Ausbildung liegt auch eher im Bereich des Vermittelns und Beleuchtens aller großen Glaubensgemeinschaften. Es geht also nicht allein um die Katholische bzw. Protestantische Kirche. Außerdem werden die Glaubensinhalte und – fragen auch von der philosophischen Seite betrachtet. Ziel dieses Ausbildungsteils ist, den Kindern auf ihre Fragen zum Leben qualifiziert Antwort geben zu können.
Kann ich am PKR ein Musikinstrument lernen?
Ja, hinsichtlich der Grundfertigkeiten. Gitarre ist verpflichtend und Klavier ist freiwillig, aber möglich.
Wenn ich merke, dass mir die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher nicht gefällt oder ich aus anderen Gründen nicht weitermachen möchte, kann ich dann den Vertrag kündigen?
Es gibt die Möglichkeit im 1.Ausbildungsjahr einmalig bis 31.12. zu kündigen. D.h. man kann erstmalig zum 31.10.08 mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Bsp.:
Frau Meyer kündigt spätestens am 05.10.09, damit sie zum 31.10.09 den Schulvertrag beenden kann, d.h. 4 Wochen vor dem 31.10 (Ihr Ausbildungsvertrag endet dann am 31.10.09; d.h. ab 1.11.09 braucht sie kein Schulgeld mehr zu bezahlen).
Die letzte Möglichkeit zu kündigen ist mit einer 4-Wochenfrist zum 31.12., d.h. man kündigt am 03.12., damit der Vertrag am 31.12. endet.
ABER: Man kann nicht zum 01.09.09 kündigen, denn die erste Kündigungsmöglichkeit besteht zum 31.10.09.
Kündigen kann man also:
- Am 05.10.09 zum 31.10. des Schuljahres
- Am 04.11.09 zum 30.11. des Schuljahres
- Am 03.12.09 zum 31.12. des Schuljahres
danach nicht mehr!
Besteht die Möglichkeit der Finanzierung des Schulgeldes durch die Schule?
Es gibt finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
a) Bafög (elternabhängige Förderung): (siehe auch: www.das-neue-bafoeg.de) - (muss nicht zurückgezahlt werden!)
Zuständigkeit der Ämter:
Grundsätzlich ist der Wohnsitz der Eltern entscheidend
Ausnahmen:
a) Bei verheirateten SchülerInnen ist sein/ihr Wohnsitz entscheidend
b) Haben die Eltern 2 verschiedene Wohnsitze, z.B. HH und B und der/die SchülerIn wohnt in Rostock, dann ist das Jugendamt Rostock zuständig
Ansprechpartner/In in Rostock
Hansestadt Rostock, Amt für Jugend und Soziales
Regionalbüro MitteAmt für Ausbildungsförderung, Frau Gänzler/Frau Klaunig
Reutershäger Passage
Tel: 0381-381-1028/29Förderungshöhe
Diese richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und beträgt je nach Unterbringung (bei den Eltern oder außerhalb)
max. ca. 250,--/Monat bzw. max. ca. 450,--/Monat
Bildungskredite des Bundes (auch neben Bafög möglich und auch für Schüler)
über die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW-Bank) (Finanzierung für die letzten 2 Jahre der Ausbildung, Finanzierung vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 36.Geburtstag)
Beantragungsstelle:
Bundesverwaltungsamt
Eupener Straße 125
50933 Köln
Tel: 01888 - 358 - 4492
www.bildungskredit.de
bildungskredit@bva.bund.de
Die Schule fängt um 8.oo Uhr an und endet um 16.00 Uhr, habe ich dann gar keine Freizeit mehr?
Tatsächlich sind es in der Woche ca.38 Ausbildungsstunden. Aber es wird in dieser Zeit nicht überwiegend frontal unterrichtet, d.h. nur Lehrstoff vermittelt. Unsere Methoden sind u.a.:
- Eigenarbeit
- Gruppenarbeit
- Selbststudienzeiten
- Projektarbeit
- Vor- und Nachbereitungszeit
Allerdings ist im Ausbildungsplan vorgesehen, dass die gesamte Ausbildungszeit grundsätzlich in der Schule stattfindet, d.h. nicht außerhalb (ausgenommen sind natürlich die Praktika). Aber nach 16.oo Uhr ist wirklich auch Schluss mit Lernen (die Ausnahme bildet die Prüfungsvorbereitungszeit).
In welchen Bereichen kann ich nach der Ausbildung arbeiten?
Die Ausbildung hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Frühpädagogik, d.h. 0-10 Jahre. Für die Bereiche Kita (Krippe und Kindergarten) und den Hort sind unsere Schüler hervorragend ausgebildet. Selbstverständlich werden auch die Jugendlichen bis 18 Jahre behandelt, aber hier liegt nicht der Schwerpunkt der Ausbildung am PKR.
Sind meine beruflichen Aussichten mit dieser Ausbildung (insbesondere auch mit dem Bachelor of Arts) besser?
Ja. Erstens ist das Ausbildungsniveau am Pädagogischen Kolleg sehr hoch. So finden in der modularisierten Ausbildung viele besondere Inhalte ihren Platz, z.B. Religionspädagogik, Psychologie, Frühpädagogik, Musik und Ästhetik, Englischdidaktik, Naturwissenschaften u.a..
Daneben enthält die Ausbildung viele hochschulische Anteile, z.B. Wissenschaftliches Arbeiten und Methodik. Auch die Lehrformen weichen von der herkömmlichen Art zu Lehren deutlich ab, so hat das eigenständige Arbeiten allein und in Gruppen am Kolleg eine hohe Priorität, um ganz besonders auf das Arbeiten in der Praxis vorzubereiten. Die Praxisanteile sind hoch und werden nur in ausgewählten Einrichtungen durchgeführt. Zu diesem Zweck bilden wir die Leiter der Praktikanten zu Mentoren aus, die sich - auf dem Ausbildungsniveau des jeweiligen Schülers – um die Auszubildenden kümmern. Das Lehrpersonal des PKR´s ist hochqualifiziert und kommt sowohl aus der Lehre, z.B. Universität als auch aus Praxis und Schule.
Der Bachelor of Arts ist der höchste Abschluss der Erzieherausbildung . Er prädestiniert zu allen Leitungsfunktionen in den Einrichtungen wie auch zusammen mit praktischer Erfahrung und/oder dem Masterabschluss zur Lehrtätigkeit. Die Auswahl an Möglichkeiten ist größer und die Weiterqualifizierung und die akademische Laufbahn möglich.
Nach Erfahrungen des letzten ¾ Jahres kann das PKR mitteilen, dass bereits diverse PKR-SchülerInnen Arbeitsplatzangebote erhalten haben.
Auch die Wirtschaft hat hinsichtlich ihrer Betriebskindergärten großes Interesse an den FrühpädagogInnen und zahlt auch übertariflich. Desweiteren steht mit dieser Ausbildung auch gerade der gesamte Leitungs- und Beratungsbereich offen.
Gibt es eigentlich genug Stellen für ErzieherInnen und FrühpädagogInnen?
In Deutschland ist ein Veränderungsprozess im Gange. Dieser betrifft einmal die Zahlen der benötigten ErzieherInnen und FrühpädagogInnen als auch die qualitativen Anforderungen. 500000 Krippenplätze werden nach gesetzlichen Reformen bis ca. 2013 geschaffen. Ziel ist eine 30 %ige Abdeckung in der BRD. Dies ergibt eine Fachkräftebedarf von ca. 100.000 ErzieherInnen und FrühpädagogInnen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden rund 3000 neue Stellen geschaffen; vor allen Dingen dadurch, dass in den nächsten Jahren sehr viele ErzieherInnen in die Rente gehen.
Was bedeutet eigentlich Bachelor of Arts?
Das ist ein international anerkannter akademischer Titel. Er ist etwas unter dem Deutschen Diplom angesiedelt, aber das „Diplom“ ist im Ausland nicht be –und anerkannt. Deshalb hat sich die BRD auf die Einführung eines international anerkannten Abschlusses geeinigt.
Kann ich eigentlich nach dem Bachelor of Arts noch weiter studieren?
Ja, die nächste Stufe der akademischen Ausbildung ist der Master of Arts.
Gibt es am PKR einen Bewerbungsschluss?
Das Verfahren läuft über das gesamte Schuljahr. Wir haben im Jahr ca. 90 Plätze zu vergeben. Das heißt ganz konkret, dass für den Fall, dass die Plätze vergeben sind, keine Schüler mehr angenommen werden.
Unser Tipp: Wer genau weiß, dass er die Ausbildung machen möchte, sollte schnell den Schulvertrag unterschreiben und an uns zurücksenden, denn dann ist der Ausbildungsplatz gesichert. Sollten Sie noch Bedenkzeit brauchen, dann probieren Sie es einfach später und entweder es gibt noch einen freien Ausbildungsplatz oder nicht. Sollten Sie noch Bedenkzeit brauchen, dann probieren Sie es einfach später.
Kann ich mich schon bewerben?
Ja, das Bewerbungsverfahren läuft bereits, bitte so schnell wie möglich bewerben.
Wann ist der Ausbildungsplatz für mich sicher?
Sobald Sie einen von uns unterzeichneten Schulvertrag in den Händen haben.
Was ist, wenn ich den Schulvertrag unterschrieben habe und dann doch noch einen Studienplatz bekomme?
Wenn Sie den Schulvertrag unterschrieben haben, können Sie den Vertrag nur über das Kündigungsrecht lösen. Der Vertrag ist insoweit bindend.
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich noch Fragen habe?
Jederzeit können bei Fragen kontaktiert werden:
- Frau Dr. Silke Pfeiffer - Pädagogische Leitung – 0381-857 66 370
- Frau Claudia Bäumler, Administratorin 0381-857 66 370 oder 0178-664 47 52
- Frau Christine Müller 0381-857 66 370 und unter info@kolleg-rostock.de
Wir freuen uns
Ihr Team des Pädagogischen Kollegs Rostock

