Allgemeine Informationen
Für die Ausbildung zur SozialassistentIn oder ErzieherIn müssen diverse Nachweise beigebracht werden; hier diese für Sie zur Information:
- Das Führungszeugnis benötigen Sie vor dem Beginn Ihrer Arbeit in der Einrichtung. Sie müssen dieses bei der Gemeinde beantragen. Der Erhalt dieser Urkunde dauert ca. 3-4 Wochen. Es muss zu Beginn der Ausbildung der Schule im Original vorgelegt werden.
- Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz. Diesen Nachweis erwerben Sie beim Gesundheitsamt. Die Organisation dieser Belehrung übernimmt das Pädagogische Kolleg für Sie. Gemeinsam werden wir mit Ihnen am Anfang der Ausbildung.das Gesundheitsamt aufsuchen.
- Logopädisches Gutachten. Zu diesem Zweck veranstaltet das Kolleg einen Workshop in der Schule. Eine Logopädin gibt Ihnen alle Informationen, die Sie brauchen inklusive Stimmtest. Am Ende wird das Gutachten durch die Logopädin erstellt. Dieser Workshop ist auch bei uns kostenpflichtig, aber wegen der Gruppenveranstaltung viel günstiger als die Einzelsitzung.

