Allgemeine Informationen
Für die Ausbildung zur SozialassistentIn oder ErzieherIn müssen je nach aktuellem Stand ministerialer Vorgaben - diverse Nachweise beigebracht werden; hier diese für Sie zur Information:
- Das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie vor dem Beginn Ihrer Arbeit in der Einrichtung. Sie müssen dieses bei der Gemeinde beantragen. Der Erhalt dieser Urkunde dauert ca. 3-4 Wochen. Es muss zu Beginn der Ausbildung der Schule im Original vorgelegt werden.
- Wenn Sie bei Beginn der Ausbildung Ihr 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir einen ärztlichen Nachweis darüber, dass Sie für den Beruf des/der ErzieherIn geeignet sind.
- Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz. Diesen Nachweis erwerben Sie beim Gesundheitsamt. Die Organisation dieser Belehrung übernimmt das Pädagogische Kolleg Rostock für Sie. Gemeinsam werden wir mit Ihnen am Anfang der Ausbildung das Gesundheitsamt aufsuchen.
- Logopädisches Gutachten. Zu diesem Zweck veranstaltet das Kolleg einen Workshop in der Schule. Eine Logopädin gibt Ihnen alle Informationen, die Sie brauchen inklusive Stimmtest. Am Ende wird das Gutachten durch die Logopädin erstellt. Dieser Workshop ist auch bei uns kostenpflichtig, aber wegen der Gruppenveranstaltung viel günstiger als die Einzelsitzung.
- Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach § 15 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) in Verbindung mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Teil 2 Absatz 1 Nummer 2 für das Tätigsein in Einrichtungen der vorschulischen Kinderbetreuung. Bitte beachten Sie, dass die Pflichtuntersuchung entfallen kann, wenn Sie nachweisbar bereits über einen ausreichenden Immunschutz gegen die dort genannten biologischen Arbeitsstoffe verfügen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Stand November 2011

